Finanzen

 

Unterstützung der Brückenpflege am Klinikum Konstanz

 

Mit den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Benefizveranstaltungen unterstützt der Förderverein Brückenpflege die Arbeit der Brückenpflegekräfte am Klinikum Konstanz. Ziel ist die Sicherstellung einer möglichst optimalen Versorgung und Betreuung der Patienten. Der Verein nimmt keinen Einfluss auf die Inhalte der Arbeit der Brückenpflegekräfte.

Der Förderverein Brückenpflege finanziert zusätzlich zu den Brückenpflegekräften, die der Stellenplan des Klinikums Konstanz vorsieht, eine halbe Stelle einer Brückenschwester.

Die jährliche Finanzierung dieser halben Stelle ist mit ca. 30.000 Euro die größte finanzielle Herausforderung, der sich der Förderverein gegenüber sieht.

Wir stellen für die Brückenpflege aber auch noch weitere Unterstützung zur Verfügung:

  • Fortbildung der Brückenschwestern in fachlich-pflegerischer Hinsicht (z.B. in Bezug auf neue Entwicklungen in der Schmerzbehandlung)
  • Weiterbildung in Bezug auf den Umgang mit den Angehörigen der Patienten.
  • Die Brückenschwestern benötigen selbst von Zeit zu Zeit eine sogenannte Supervision, d. h. sie erhalten ein psychologisches Training, um die tagtäglich erhaltenen und doch nicht ganz einfachen Eindrücke mit Krebspatienten, selbst besser verarbeiten zu können.
  • Es werden, über den von den Krankenkassen finanzierten Umfang hinaus,  Pflegemittel angeschafft wie z. B. ein Rollstuhl, Rollatoren oder Tempurmatratzen und Tempurauflagen, die auch bei langem Liegen für Druckentlastung sorgen können.

Um für die Brückenpflege Konstanz weiterhin so umfangreiche Unterstützung leisten zu können, sind wir dringend auf weitere Mittel angewiesen.
Der Förderverein möchte auch Sie um Ihre Unterstützung bitten.

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung ( §§ 51 ff AG ). Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des steuerbegünstigten Zwecks der in § 2 Abs. 1 genannten Körperschaft des öffentlichen Rechts verwendet. Wir sind daher berechtigt, Spendenbescheinigungen und Bescheinigungen über Sachzuwendungen auszustellen.

Helfen Sie uns, die Ziele, die wir uns gesteckt haben zu erreichen und gewähren Sie uns Ihre Unterstützung. Wir sind sehr auf Hilfe von außen angewiesen.

Über eine Mitgliedschaft würden wir uns sehr freuen.